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Begleithundprüfung

Ausbildung

Die Begleithundprüfung



Voraussetzung für die Teilnahme an den nachfolgenden Prüfungen ist das Bestehen der Begleithundprüfung.
Zu den Prüfungsanforderungen gehören im Prüfungsteil A:
das "Fuß"-Gehen mit und ohne Leine, je eine "Sitz"- und „Platz“-Übung aus der Bewegung sowie dem freien "Abliegen" während der Vorführung eines anderes Hundes.
Während der Freifolge und des Abliegens erfolgt zusätzlich eine Überprüfung der Schussfestigkeit durch Abgabe von je 2 Schüssen.

Im Prüfungsteil B wird das Verhalten des Hundes auf öffentlichen Straßen und Plätzen gegenüber Passanten, Menschengruppen, Radfahrern und anderen Hunden geprüft.
Die Teilnahme an dem Prüfungsteil B wird nur gestattet, wenn der Hund den Prüfungsteil A bestanden hat.

Kernstück beim Sport mit dem Dobermann und auch jedem anderen Hund ist die Vielseitigkeitsprüfung.
Die Bewertung der unterschiedlichen Leistungen eines Hundes erfolgt in Punkten.
In jeder der Abteilungen (A, B, C) können als Höchstpunktzahl 100 Punkte erlangt werden.
Dabei gibt es allerdings auch Mindestpunktzahlen, die zu beachten sind.



Genaue Angaben dazu und zu den einzelnen Leistungsarten sind in der Prüfungsordnung des VDH nachzulesen,
die Sie über den Dobermann-Verein beziehen können.


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